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Checkliste

  für Sicherheitsstandards bei Flüssiggaslagerstätten

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INHALTSVERZEICHNIS

1

 

.........................................................................................................................................ANWENDUNGSBEREICH

3

 

 

1.1

Zielsetzung

3

 

 

 

 

1.2

Definitionen...................................................................................................................................................................

3

 

 

1.3

Begriffsbestimmung...................................................................................................................................................

3

 

 

1.4

Tätigkeiten.....................................................................................................................................................................

3

 

 

1.5

Vorgangsweise.............................................................................................................................................................

4

 

 

 

 

 

2

3

KURZBESCHREIBUNG DES LAGERSTANDORTES.........................................................................

5

TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS............................................................................

6

3.1

Behälter..........................................................................................................................................................................

6

3.2

Rohrleitungen und Armaturen................................................................................................................................

7

3.3

Schnellschlusseinrichtungen..................................................................................................................................

8

3.4

Maschinen.....................................................................................................................................................................

9

3.5

Not-Aus-System..........................................................................................................................................................

10

3.6

Alarmeinrichtungen für Brand- und Explosionsgefahren.............................................................................

11

3.7

Schutz gegen unzulässige Erwärmung..............................................................................................................

11

3.8

Schutz gegen Außenkorrosion...............................................................................................................................

11

3.9

Steuerwarte und Energienotversorgung.............................................................................................................

12

3.10

Einrichtungen für die Sicherung der Transportfahrzeuge............................................................................

12

3.11

Allgemeine Schutzmaßnahmen.............................................................................................................................

13

4

 

..............................................................................................................BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN

14

 

 

4.1

Kennzeichnung

14

 

 

 

 

4.2

Bedienung und Überwachung...............................................................................................................................

14

 

 

 

 

 

5

6

7

PRÜFUNGEN.......................................................................................................................................................................

15

RECHTLICHE GRUNDLAGEN..............................................................................................................................

16

NORMEN UND REGELWERKE............................................................................................................................

16

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ÖSTERR. VERBAND FÜR FLÜSSIGGAS

Eine Initiative des Österreichischen Verbands für Flüssiggas (ÖVFG)

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1ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegende Empfehlung für eine sicherheitstechnische Betrachtung gilt für Flüssiggaslagerstätten mit ≥ 50t Lagerkapazität. Dies schließt nicht aus, dass die Empfehlung auch für Anlagen mit geringerer Lagermenge angewendet wird.

1.1  Zielsetzung

Zielsetzung dieser Empfehlung ist eine standardisierte Vorgehensweise zur nachvollziehbaren und reproduzierbaren Betrachtung des Sicherheitsstandards von Flüssiggaslagerstätten in Anlehnung an die nationale Umsetzung der Seveso III - Richtlinie 2012/18/EU.

Flüssiggaslagerstätten und die dazu gehörenden Verladeeinrichtungen weisen ein seit Jahrzehnten bekanntes Gefahrenpotential mit einem überschaubaren Ausmaß auf. Ihre zugehörigen Komponenten können von ihrer sicherheitstechnischen Relevanz als wenig komplex eingestuft werden.

Deshalb ist ein Fragenkatalog in Form einer einfachen Checkliste geeignet, die Risikobeurteilung einer gängigen Flüssiggaslagerstätte durchzuführen. Diese Checkliste kann als Bestandteil von Risiko- analysen nach der Seveso III - Richtlinie eingesetzt werden, ersetzt jedoch nicht gänzlich alle nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Nachweise.

1.2  Definitionen

Flüssiggas, LPG: Gemisch aus leichten Kohlenwasserstoffen, das unter normalen atmosphärischen Bedingungen gasförmig vorliegt, durch Druckerhöhung oder Temperaturverringerung jedoch verflüssigt werden kann. Hauptbestandteile sind Propan, Butan, Propen und Buten-Isomere (siehe ÖNORM C 1301).

1.3  Begriffsbestimmung

Flüssiggaslagerstätten im Sinne dieser Empfehlung sind technische Einrichtungen, die aus einem oder mehreren Flüssiggasbehältern, Verladeeinrichtungen, Abfülleinrichtungen, den zugehörigen Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Pumpen, Verdichtern, Verdampfern und oder sonstigen Aggregaten bestehen.

Die Bevorratung des Flüssiggases erfolgt in flüssigem Zustand in Behältern.

Die Bereitstellung von Flüssiggas ist sowohl in der flüssigen als auch in der gasförmigen Phase möglich.

1.4  Tätigkeiten

In dieser Empfehlung werden folgende Tätigkeiten behandelt:

  Befüllung von Straßentankwagen (TKW) aus ortsfesten Lagerbehältern

  Entleerung von Eisenbahnkesselwagen (EKW) und TKW in ortsfeste Lagerbehälter

  Befüllung von TKW direkt aus EKW

  Abfülleinrichtungen (Flaschenabfüllung)

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1 ANWENDUNGSBEREICH

1.5  Vorgangsweise

Die Seveso III - Richtlinie und die nationalen Umsetzungsbestimmungen in Österreich (Abschnitt 8a der Gewerbeordnung, Industrieunfallverordnung) erfordern eine zusammenfassende Sicherheits- betrachtung einer Betriebsanlage innerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie (d.h. bei Über- schreiten einer Lagermenge von 50 t an Flüssiggas) zur Vermeidung schwerer Unfälle bzw. zur Begren- zung der Folgen derartiger Unfälle.

Diese Betrachtung kann sich auf die Einrichtungen und Vorkehrungen beschränken, die hauptsächlich für derartige Ereignisse relevant sind. Da - wie in Pkt. 1.1. ausgeführt - Flüssiggasanlagen keine hohe Kom- plexität aufweisen und es sich dabei um lange bekannte Gefahrenpotentiale handelt, kann die Sicherheits- betrachtung in Form einer nach relevanten Themen gegliederten Checkliste erfolgen.

Die Anwendung ist nicht als reine Ja/Nein-Vorgangsweise zu verstehen, sondern es werden bei der Beant- wortung der Fragen zumeist auch ergänzende Bemerkungen erforderlich sein, welche die Beantwortung näher erläutern. Resultat der Anwendung soll

a)  eine systematische Erfassung der relevanten Sicherheitsaspekte sein (dies bedeutet, dass stets der gesamte Katalog abgearbeitet werden muss!) und

b)  eine nachvollziehbare zusammenfassende Beurteilung des Sicherheitsniveaus ermöglicht wird.

Bei Sonderfällen oder Anwendungen, die durch die vorliegende Checkliste nicht abgedeckt sind, wird zur Risikoanalyse die Verwendung einer strukturierten Brainstorming-Methode empfohlen (z. B. PAAG/HAZOP).

Ergänzende Anmerkung: Bei Lagerstätten im Geltungsbereich der Seveso III - Richtlinie ist der Nachweis der Einhaltung des aktuellen Standes der Technik erforderlich. Es ist daher bei der Bearbeitung einzelner Punkte des Fragenkataloges nicht ausreichend, auf einen allfälligen gewerberechtlichen Genehmigungs- konsens in Form von Bescheiden zu verweisen, sondern es ist ein eigenständiger, davon gesonderter Nachweis zu führen.

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2KURZBESCHREIBUNG DES LAGERSTANDORTES

Als Einleitung und Ergänzung der Sicherheitsbetrachtung soll eine kurze textliche Beschreibung des Lagerstandortes verfasst werden, der die folgenden Themen enthält (Anmerkung: Dies ersetzt nicht die erforderliche Beschreibung bzw. Darstellung nach der Industrieunfallverordnung):

Firmenanschrift (inkl. aller Rechtsdaten)

Beschreibung der geographischen Lage und Umgebung

Anlagenbeschreibung

Geschäftszahl/Datum von Genehmigungsbescheiden

Betriebszeiten

Lagerkapazität (nach Produktart)

Anzahl der Lagertanks

Lagermenge Flaschen

Verladestellen (KWG/TKW/Schiff)

Flaschenfüllstation

Sonstiges (z. B. Lagerung weiterer gefährlicher Stoffe)

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.1  Behälter

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind die Behälter mit einer kontinuierlichen Füllstandmessung mit Anzeige ausgerüstet?

Sind die Behälter mit einer (baumustergeprüften) Überfüllsicherungen, die unabhängig zur kontinuierlichen Füllstandmessung ist, ausgerüstet?

Sind für Lagerbehälter Druckbegrenzer mit Alarmierung vorhanden?

Ist die Dokumentation für die Druckbegrenzer vorhanden?

Ist der Druckbegrenzer in das Not-Aus System eingebunden?

Entsprechen die Absperreinrichtungen an den Druckbehältern den Mindestanforderungen der DBA-VO?

Sind die Auslegungsdaten der Sicherheitsventile nachvollziehbar dokumentiert (z. B. thermische Expansion, Wärmeeintrag von außen, max. Förderleistung der Pumpe,…)?

Wenn auf Sicherheitsventile am Behälter verzichtet wird – sind die

Anforderungen des AD Merkblatts HP 801 Nr. 25 Abschnitt 6.2.14 erfüllt?

Liegt das Prüfbuch für Druckgeräte nach DGÜW-V auf, und werden die Prüffristen eingehalten?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.2  Rohrleitungen und Armaturen

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Rohrleitungen und Armaturen, die mit Flüssiggas in der Flüssigphase oder in ungeregelter Gasphase betrieben werden, für einen zulässigen Betriebsüberdruck von mindestens 25 bar bemessen?

Sind bewegliche Anschlussleitungen für einen Temperaturbereich von -30 °C bis +70 °C geeignet?

Sind drucktragende Teile von Absperrarmaturen direkt am ortfesten Behälter so angeordnet oder ausgeführt, dass sie ausreichend gegen Wärmeeinwirkung geschützt sind, z. B. durch Fire-Safe-Ausführungen nach ÖNORM EN ISO 10497?

Sind Flanschverbindungen gegen Wärmeeinwirkung ausreichend widerstandsfähig, z. B. durch die Verwendung von Dichtungswerkstoffen, die nachweislich bei einer Temperatur von 620°C mindestens 30 min dicht bleiben?

Sind beidseitig absperrbare mit Flüssiggas in Flüssigphase gefüllte Rohr- leitungen mit Überdruckventilen ausgerüstet und ist das gefahrlose Ableiten von aus solchen Überdruckventilen austretendem Flüssiggas sichergestellt, z. B. durch eine Sammelleitung und Rückführung in den Lagerbehälter?

Sind in Füllschläuchen und/oder Verladearmen Schnelltrennstellen eingebaut, die sich beim Fortrollen des Eisenbahnkesselwagens bzw. Straßentank- wagens selbsttätig lösen und durch das automatische Schließen von Armaturen beiderseits der Trennstelle eine Gasfreisetzung begrenzen?

Liegen die Überprüfungsbefunde der Rohrleitungen nach DGÜW-V auf?

Liegen die Überprüfungsbefunde der Schlauchleitungen nach FGV auf?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.3  Schnellschlusseinrichtungen

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfüllen die Anschlüsse am Lagerbehälter folgende Mindestanforderungen?

  Füllanschluss: Rückschlagventil und fernbetätigbare Absperrarmatur, fail-safe-Ausführung

  Gaspendelleitung, Entnahme Gas- und Flüssigphase: Rohrbruch- sicherung und fernbetätigbare Absperrarmatur, fail-safe-Ausführung

Sind fernbetätigbare Schnellschlussarmaturen in Rohrleitungen unmittelbar vor den Füllstellen vorhanden?

Sind diese Schnellschlussarmaturen in das Not-Aus-System einbezogen?

Sind Flanschverbindungen gegen Wärmeeinwirkung ausreichend wider- standsfähig, z. B. durch die Verwendung von Dichtungswerkstoffen, die nachweislich bei einer Temperatur von 620°C mindestens 30 min dicht bleiben?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.4  Maschinen

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist ein Verdichter (Kompressor) vorhanden?

Ist der Verdichter mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Drucküber-/

Unterschreitung ausgerüstet?

Ist der Verdichter mit einer Temperaturüberwachung ausgerüstet?

Ist eine Füllstand-Hoch Abschaltung des Verdichters beim Erreichen des max. Füllstands im vorgelagerten Flüssigkeitsabscheider vorhanden?

Sind Pumpen vorhanden?

Ist ein Trockenlaufschutz vorhanden?

Ist bei Pumpen, bei denen funktionsbedingt ein Heißlaufen der Lager zu befürchten ist, eine Überwachung der Lagertemperatur mit selbsttätiger Abschaltung bei Überschreiten des zulässigen Grenzwertes vorhanden?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.5  Not-Aus-System

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Flüssiggaslagerstätten und deren Verladeeinrichtungen zur Abwendung oder Minderung einer unmittelbar drohenden oder eingetretenen Gefahr mit einem Not-Aus-System ausgerüstet, und dazu an leicht erreichbarer Stelle auch mindestens ein Notausschlagtaster vorhanden, z. B. im Bereich von Armaturenanhäufungen, Verdampfern, Pumpen, Verdichtern, Füllanlagen und Fluchtwegen?

Verbleibt das Not-Aus-System nach dem Betätigen in der „Aus“-Stellung, bis es durch Entriegeln oder bewusstes Zurückführen wieder die Ausgangs- stellung erreicht?

Sind die Hauptabsperrarmaturen in das Not-Aus-System einbezogen, z. B. an den Behältern, an den Straßentankwagen und Eisenbahnkesselwagen (z. B. durch automatische Betätigung der Reißleine oder Lösen des Schienenhakens)?

Sind Verladeeinrichtungen mit einer Einrichtung ausgerüstet, die den Füllvor- gang selbsttätig unterbricht, wenn diese Einrichtung nicht in regelmäßigen Abständen von der Bedienungsperson betätigt wird (Totmannschalter)?

Wenn „Nein“: Erfolgt durch MSR- Technik (Überfüllsicherung) und eine ständige Überwachung des Verladevorgangs durch Bedienpersonal vor Ort oder von einer Steuerwarte aus, z. B. durch Videoüberwachung?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.6  Alarmeinrichtungen für Brand- und Explosionsgefahren

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind in Flüssiggaslagerstätten und deren Verladeeinrichtungen selbsttätig wirkende Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Bränden und Explosionsgefahr vorhanden (Brandmelde- und Gaswarneinrichtungen)?

Ist der Hauptalarm der Gaswarneinrichtungen in das Not-Aus-System eingebunden?

Ist zur Erkennung der Windrichtung bei Gasaustritt ein jederzeit gut sichtbarer Windrichtungsanzeiger vorhanden, z. B. Windsäcke?

Entspricht die Brandmeldeanlage der TRVB S 123?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.7  Schutz gegen unzulässige Erwärmung

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Einrichtungen vorhanden, die im Brandfall die TKW bzw. EKW vor unzulässiger Erwärmung schützen? Dies kann z. B. eine Berieselungsanlage oder ein Wasserwerfer sein.

Sind Druckbehälter sowie ihre Stahlstützen oder Standzargen, falls in deren unmittelbaren Nähe eine Brandlast besteht, vor dieser geschützt – nach ÖNORM M 7323? (gilt auch für Unterfeuerung)

Liegt eine Brandlastberechnung nach ÖNORM M 7323 (DBA-VO) vor?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.8  Schutz gegen Außenkorrosion

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind mit Flüssiggas beaufschlagte Anlagenteile gegen Außenkorrosion geschützt?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.9  Steuerwarte und Energienotversorgung

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind sicherheitstechnisch relevanten Einrichtungen an einer zentralen Stelle (Steuerwarte, Steuerstand) zusammengefasst, von der aus erforderliche Notfunktionen eingeleitet werden können?

Geht die Anlage bei Energieausfall in den sicheren Zustand (fail-safe)?

Sind die Kabel für die Löschwasserpumpen vor mechanischen und thermischen Einflüssen geschützt verlegt?

Sind Brandmeldeanlagen, Gaswarneinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Berieselungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungen, oder andere im Notfall erforderlichen Systeme, an eine Energienotversorgung angeschlossen?

Ist die Energienotversorgung der Brandmelde- und Gaswarnanlage für mindestens 72 h gewährleistet?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.10  Einrichtungen für die Sicherung der Transportfahrzeuge

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind an Verladeeinrichtungen für Straßentankwagen und Eisenbahn- kesselwagen geeignete Einrichtungen vorgesehen, die ein unbeabsichtigtes Fortrollen verhindern (Hemmschuhe, Unterlegkeile)?

Wird bei Eisenbahnkesselwagen das Auffahren anderer Schienenfahrzeuge verhindert (z. B.: versperrte Weichen, Gleissperrschuh)?

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3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG FÜR FLÜSSIGGAS

 

 

3.11  Allgemeine Schutzmaßnahmen

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind exponierte Anlagenteile gegen mechanische Beschädigung geschützt (z. B. Anfahrschutz)?

Liegt ein gültiges Explosionsschutzdokument nach VEXAT für die Flüssig- gaslagerstätte auf? Bei der Zoneneinteilung ist dabei entweder den Angaben der FGV zu folgen, oder bei Unterschreiten der Abmessungen der Ex-Zonen, z. B. wegen dauerhaft technisch dichter Verbindungen, ein Nachweis zu erbringen.

Sind bei Verladeeinrichtungen Einrichtungen zum Potentialausgleich (Erdung) zwischen jenen Behältern, die am Verladevorgang beteiligt sind, vorhanden?

Ist die erforderliche Löschwassermenge bzw. Löschmittel sichergestellt (z. B. nach TRVB F 137 03)?

Ist die Blitzschutzanlage nach dem Stand der Technik ausgeführt?

Liegen die Überprüfungsbefunde der Blitzschutzanlage unter Einhaltung der Prüffristen auf?

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4 BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN

 

 

4.1  Kennzeichnung

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind sämtliche Armaturen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet und stimmt dies mit dem R & I - Schema überein?

Ist die Offen- und Geschlossen-Stellung von handbetätigten Armaturen erkennbar?

Sind Hinweisschilder bezüglich der Brand- und Explosionsgefahr sowie des Rauchverbotes gemäß Kennzeichnungsverordnung vorhanden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2  Bedienung und Überwachung

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist das Personal nachweislich unterwiesen und mit den Arbeits- anweisungen vertraut?

Liegen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte der

Flüssiggasanlage auf?

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5PRÜFUNGEN

Wiederkehrend zu überprüfende Einrichtungen, zum Beispiel (folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

 

 

Behälter und Rohrleitungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elektrische Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Blitzschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

  Alarm- und Sicherheitseinrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Gaswarnanlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Brandmeldeanlage und Feuerlöscheinrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Not-Aus System

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

nein

n. z.

 

 

 

 

 

 

Liegt für die Gesamtanlage ein Prüfplan vor?

Sind die Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten?

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6RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  ADR, Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße   ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr.450/1994, i.d.F. BGBl. I Nr.147/2006

  Arbeitsstättenverordnung – AStV, BGBl. II Nr.368/1998

Druckbehälter-AufstellungsverordnungDBA-VO, BGBl. II Nr. 361/1998   Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V, BGBl. II Nr.420/2004

  Druckgeräteverordnung- DGVO, BGBl. II Nr.426/1999

  Flüssiggas- Verordnung 2002- FGV, BGBl. II Nr.446/2002

  Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 i.d.F. BGBl. I Nr. 125/2013

  Industrieunfallverordnung, BGBl. II Nr. 354/2002 i.d.F. BGBl. II Nr. 14/2010   Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr.101/1997

  Kesselgesetz, BGBl. Nr.211/1992, i.d.F. BGBl. I Nr.84/2003

  RID, Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung auf der Schiene

  Verordnung explosionsfähige Atmosphären- VEXAT, BGBl. II Nr.309/2004 i.d.F. BGBl. II Nr.140/2005

  Versandbehälterverordnung 2002- VBV, BGBl. II Nr.202/2002 i.d.F. BGBl. II Nr.347/2005

  Link zu Gesetzen im Internet: https://www.ris.bka.gv.at

  ADR/RID: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/international/

7NORMEN UND REGELWERKE

Normen bzw. Regelwerke können unter den folgenden Links gesucht werden:

https://shop.austrian-standards.at

http://www.vdtuev.de/shop/ad-2000-regelwerk

Bezugsquelle für die TRVB-Richtlinien: http://www.bundesfeuerwehrverband.at/shop/technische-richtlinien-vorbeugender-brandschutz.html

Stand September 2014

ÖVFG®

ÖSTERR. VERBAND FÜR FLÜSSIGGAS

ÖVFG – Österreichischer Verband für Flüssiggas Schubertring 14  |  1010 Wien

Tel.: +43 664 422 83 83

Fax: +43 1 131 58 825 office@fluessiggas.eu

Eine Initiative des Österreichischen Verbands für Flüssiggas (ÖVFG)

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